Vorraussetzungen für ambulante Operationen

 

Ambulante Operationen in Narkose oder Teilnarkose

  • Der operierte Patient muss durch eine volljährige Person aus der Praxis abgeholt und begleitet werden, das bedeutet, dass er nicht alleine zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi nach hause fahren darf.
  • Für die ersten 24 Stunden nach dem Eingriff ist es zwingend erforderlich, das jemand in der Wohnung des Operierten ist, der sich um ihn kümmern und gegebenenfalls Hilfe holen kann.
  • Es dürfen keine größeren zusätzlichen Erkrankungen vorliegen, zur Abklärung ist daher die Durchführung einer Narkosevoruntersuchung mit Erstellung eines entsprechenden Berichts durch den Hausarzt erforderlich.
  • Blutverdünnende Medikamente (Marcumar, ASS) und bestimmte Diabetes-mellitus-Medikamente (Metformin) müssen in ausreichendem Abstand vor der Operation abgesetzt und eventuell durch andere Medikamente ersetzt werden.

Ambulante Operationen in örtlicher Betäubung

  • Eine Narkosevoruntersuchung ist in der Regel nicht erforderlich
  • Nach dem Eingriff darf man nicht selber mit dem Auto nach hause fahren, eine Begleitung ist ansonsten jedoch nicht unbedingt erforderlich
  • Eine Blutverdünnung (ASS, Marcumar) muss rechtzeitig abgesetzt und gegebenenfalls durch ein anderes Medikament ersetzt werden. Hierzu ist eine Rücksprache mit dem Hausarzt erforderlich.